Brandschutznachweise – Brandschutzkonzepte
Erstellung von Brandschutznachweisen für alle Bauvorhaben Die Bayerische Bauordnung fordert in Art. 62 Abs. 2, dass Brandschutznachweise für Gebäude der Gebäudeklasse 4 von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz oder einem Bauvorlageberechtigten, der in einer Liste der Brandschutzplaner eingetragen ist, erstellt werden. Diese Liste wird von der Bayerischen Architektenkammer geführt. Für die Erstellung des Bauantrags für Gebäude der Gebäudeklasse 4 ist die Nachweisberechtigung und der Eintrag in diese Liste notwendig.
Brandschutznachweis Textteil
- Definition aller brandschutzrelevanten Bauteile
- Definition der Flucht- und Rettungswege
- Definition der Zugänglichkeit für die Feuerwehr
- Definition der Löschwasserversorgung
- Definition evtl. Abweichungen und deren Kompensationen
Brandschutznachweis Brandschutzpläne
- Farbige Darstellung der o.g. Definitionen auf entsprechenden Brandschutzplänen